Gelebte Demokratie – Bürgerbeteiligung ernst genommen?
Zum Ablauf der Planung und zur Bürgerbeteiligung hat die Süddeutsche Zeitung einen Leserbrief veröffentlicht. Gemeinde und Gemeinderat haben die Beteiligung der Bürger in der Entscheidungsphase des Projekts klein geschrieben. Der Bürgerentscheid ist gelebte Demokratie.
ISEK vom Mai 2019. Der Standort für einen Vollsortimenter wurde zurückhaltend bewertet. Eine Planungsalternative auch ohne „Vollsortimenter“ empfohlen.
„Alle relevanten Unterlagen mit den vollständigen und verbindlichen Gutachten lagen dann erst zur zweiten und letzten Auslegung ab dem 19.11.2020 vor.Es ist vom Gesetzgeber im Baugesetzbuch explizit vorgesehen, dass ab diesem Zeitpunkt erneut Einwendungen schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden können und auch die „Träger öffentlicher Belange“ erneut hinzugezogen werden. Dies deshalb, weil sich Alle eben erst ab diesem Zeitpunkt über die Konsequenzen des Bauvorhabens abschließend und verbindlich informieren können.“
Freundliche Bürger und entspannte Planer. Wird Bürgerbeteiligung in Wörthsee ernst genommen? Titelbild des Leitfadens der bayerischen Staatsregierung.
Gelebte Demokratie – Was wußten die Bürger?
Bei der Präsentation des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts (Isek) am 11. Mai 2019 sind nicht, wie behauptet, erste Pläne für einen neuen Nahversorger in Wörthsee vorgestellt worden. Diese wurden erst am 15. Juli 2019 von Investor Dr. Max von Bredow und Architekt Prof. Hermann Kaufmann von der TU München in einer öffentlichen Gemeinderatsitzung präsentiert. Die zahlreich eingereichten kritischen Stellungnahmen zur ersten Auslegung des Bebauungsplans Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich zum Kuckucksheim“ wurden ohne Wenn und Aber am 14. Oktober 2020 durch den Gemeinderat vom Ratstisch gewischt. Es war die erste Möglichkeit, innerhalb der so genannten „Öffentlichkeitsbeteiligung“ seine Einwände zum Bebauungsplan Vollsortimenter schriftlich zu formulieren. Der „jetzt späte Widerstand“ in Form eines Bürgerentscheides durch Teile der Bevölkerung ist die Folge davon und durchaus verständlich.
Beteiligung der Öffentlichkeit?
Ja, der in Wörthsee auf den Weg gebrachte Bürgerentscheid ist gelebte Demokratie. Eine möglichst transparente und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, wie in der Gemeinde Berg praktiziert, wäre auch in Wörthsee für alle Beteiligten mit Sicherheit zielführender gewesen. Denn dadurch wird erreicht, dass bei anstehenden Projekten die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbezogen werden und sie die langfristige Entwicklung der Gemeinde aktiv mitgestalten können. Im besten Fall wird dadurch auch noch die Verwaltung entlastet. Die Gemeinde Wörthsee hat es versäumt, diesen auch im Internet veröffentlichten Leitfaden „Bürgerbeteiligung im Städtebau“ empfohlenen Weg zu beschreiten. Warum
Ein städtebauliches Großprojekt wie das Areal am Teilsrain so zu vermitteln, dass die Bürger*innen rechtzeitig die Komplexität nachvollziehen und gleichzeitig ihre Ideen, Anliegen und auch Bedenken dazu äußern können, wäre zwingend notwendig gewesen. Schließlich sind sie es, die hier leben und daher verständlicherweise ihren Ort mitgestalten wollen. Gerade die Nahversorgung ist ein Thema, bei dem Mitsprache und ein gewisses Maß an Gestaltungsspielraum zwingend notwendig gewesen wären. Scheibchenweise Information zu verteilen ist keine Bürgerbeteiligung. Aus Sicht der Gemeinde mögen die veröffentlichten Informationen seit langem alle logisch und zusammenhängend erscheinen. „Das Gesamtkonzept“, von dem jetzt gesprochen wird, ist aber bei vielen Bürger*innen Wörthsees bis vor kurzem nicht angekommen. Die Größe des Supermarktes und dessen Auswirkungen für Mensch und Natur erst recht nicht.
Die Projektzeitung „Leben am Teilsrain“ der Gemeinde ist die Antwort auf das Bürgerbegehren und Werbung für das eigene Ratsbegehren. Sie kommt zu spät. Gestaltungspielraum für die Bürger*innen gibt es damit nicht mehr, sie haben nur noch die Wahl.
Warum werden Vollsortimenter und Wohnungen verknüpft?
Das Ratsbegehren wirft durch die Verknüpfung des Supermarktes mit der genossenschaftlichen Wohnbebauung viele Fragen auf. Diese Koppelung ist neu und im Isek (siehe Gemeinderatsbeschluss vom 24. Juli 2019) wird auf Seite 107 sogar angeraten: Sollte das Projekt „Nahversorger“ im Areal am Teilsrain scheitern, ist der Gemeinde Wörthsee zu empfehlen, die weiteren Planvorhaben genossenschaftlicher Wohnungsbau und Seniorenzentrum deshalb nicht in Frage zu stellen. Warum hält sich der Gemeinderat nicht an diese Empfehlung?
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