Der Kuckuckswald bedeutet Lebensqualität für die Anwohner

Der Kuckuckswald bedeutet Lebensqualität

Der Wald an der Kuckuckstrasse ist als Erholungswald klassifiziert und trägt in erheblichem Maße zur Wohn- und Lebensqualität bei. Es geht nicht nur um ein paar Bäume, es geht um die Verzahnung der Grünräume im Ort. Die Ziele des Landesentwicklungsprogramms werden von der Gemeinde ignoriert.
Verzahnung Grünraum Kuckuckswald

Verzahnung Grünraum Kuckuckswald. ISEK Feinuntersuchung Teilsrain S. 32

Ein intakter Waldrücken ist für die Gemeinde von essentieller Bedeutung. Foto: S. Bleek

Der Wald an der Kuckuckstrasse hat für die Gemeinde eine große Bedeutung. Die Buchenwaldbestände ziehen sich auf dem Höhenrücken der Endmoräne quer durch den Siedlungsbereich und laufen an der Kuckuckstraße in die Senke am Teilsrain und weiter in das Moorgebiet des vormaligen Schluisees hinab. Der Wald ist in der bayerischen Waldfunktionskartierung als Erholungs- und teilweise auch als Lärmschutzwald eingestuft. Er hat auch große Bedeutung für das örtliche Mikroklima. Die Bäume halten bei Starkregen das Wasser zurück, ein wichtiger Effekt bei den steilen Hängen im Ort. Das allein zeigt, wie wichtig die Sicherung eines intakten Waldes für die Gemeinde und ihre Bürger ist.

Es ist daher vollkommen unverständlich, daß für einen fragwürdigen Supermarktstandort der seit etwa 9 Jahrzehnten gewachsene Waldstreifen abgeholzt werden soll. Ein Waldsaum arrondiert den Übergang zur baumfreien Ebene. Ist er einmal aufgerissen, hat der Wind leichtes Spiel, den dahinter stehenden Bestand umzuwerfen. Der Wald trägt in erheblichem Maße zur Wohn- und Lebensqualität der Bürger bei.

Planung im Widerspruch zum Landesentwicklungsprogramm

Der Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) formuliert im § 7.1.4 (Z), daß Grünzüge festzulegen sind, die der Verbesserung des Bioklimas und der Erholungsvorsorge dienen. Der „Kuckuckswald“ ist als Erholungswald klassifiziert und steht als bewaldeter Grünzug unter Landschaftsschutz. „Maßnahmen, die die jeweiligen Funktionen beeinträchtigen sind unzulässig“, heißt es klipp und klar im LEP. Im ISEK Plan wurde die Senke am Teilsrain für Wohnneubauten in hoher Qualität vorgeschlagen. Die Neubauten würden helfen, die bestehende Bebauung sinnvoll zu arrondieren und eine Begrünung und Neubepflanzung soll den Übergang zur freien Natur in Richtung Schluisee und Golfplatz verzahnen. Der aus der Senke steil ansteigende „Kuckuckswald“ sollte nach der Wunschvorstellung der Planer als natürlicher Saum erhalten bleiben. So wäre die LEP-Zielvorgabe eingehalten worden.

Wir fragen: Warum plant die Gemeinde in offenkundigem Widerspruch zum LEP?

Auszug aus dem LEP

Landesentwicklungsplan Bayern

Intakter Waldsaum am Abhang. Foto S. Bleek

Im rechten Bildteil würden erste Genossenschaftswohnungen stehen können. Foto: S.B.

Anspruch und Wirklichkeit

Einen Erholungswald einzugreifen ist laut LEP unzulässig. Kommen wir mal aus einer ganz anderen Richtung: dem Klimaschutz. Dass ein Buchenbaum pro Jahr etwa 5 Tonnen Co2 absorbiert, sollte bekannt sein. Die Gemeinde schreibt auf ihrer Homepage: „Als erste Gemeinde im Landkreis Starnberg rief Wörthsee im Juli 2019 auf Beschluss des Gemeinderates den (weltweiten) Klimanotstand aus. Um den Anstieg der globalen Temperatur auf 2°C zu begrenzen, ist schnelles und nachhaltiges Handeln gefragt. Bleiben wir untätig, steuern wir auf eine Klimakatastrophe ungeahnten Ausmaßes zu. Darüber besteht ein breiter wissenschaftlicher Konsens. Mit dem Ausrufen des Klimanotstandes haben wir nicht nur ein symbolisches Zeichen gesetzt, sondern auch konkrete Maßnahmen beschlossen: Alle künftigen Planungen und Beschlüsse der Gemeinde werden kritisch im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Natur- und Klimaschutz geprüft.“

Wir fragen: wurde das Bauprojekt auf seine Auswirkungen auf das Klima geprüft?

Ein Perle wird zerstört – Schritt für Schritt

Wörthsee liegt in einer besonderen Landschaft, ein Großteil des Gemeindegebiets wurde mit Wirkung vom 20. April 1972 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt. Verboten ist hier Veränderungen vorzunehmen, „die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuß zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten“. Der verbliebene Naturraum mit Waldstücken und See prägt den Ort und machen seine besonders hohe Qualität aus. Ein 64 Meter breiter, 22 m tiefer und 11,40 Meter hoher Gebäuderiegel passt nicht in diese sensible Landschaft. Das Gebäude verunstaltet bereits durch sein gewaltiges Volumen die geschützte Struktur des dörflichen Raumes und des Landschaftsschutzgebiets.

Wir fragen: Hat die Gemeinde die Verunstaltung des Landschaftsbildes durch den 11 Meter hohen und 64 Meter breiten Gebäuderiegel nicht bemerkt?

Erhalt der Natur für unsere Enkel

Die Planungen der Gemeinde sollten laut den Vorgaben der Landesregierung den Erhalt der Natur, auch für die nachfolgende Generationen, als oberstes Ziel verfolgen. Im Rahmen der künftigen Ortsentwicklung, die längst unter dem starken Druck der Metropole München steht, wird es besonders wichtig, Naturräume zu sichern und zu erweitern und nicht für ein überflüssiges Supermarktprojekt zu opfern.

Autor dieses Beitrags: Stephan Bleek.

Waldkartierung im südlichen Gemeindegebiet Wörthsee

Waldkartierung -Wörthsee

Waldkartierung Wörthsee. Am Roten Pfeil liegt der Waldsaum, der für den Supermarkt gerodet werden soll. Eingestuft ist er als „Erholungswald II“ Deutlich wird auch, wie stark sich die Bebauung bereits in den Wald hineingefressen hat. Das LEP steht dem entgegen. Quelle: Bayernatlas.

Weiterführender Link: Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Aspekte der kommunalen Umweltvorsorge Klima – und Immissionsschutz in der Landschaftsplanung