FFH Waldgebiet Meiling – Naturschutz nur eine Farce?

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Ein Waldstück mit FFH Schutz grenzt unmittelbar an das Wörthseer Gemeindegebiet. Wie sieht es dort aus?

Das FFH geschützte Waldgebiet (02) erstreckt sich von den Wiesen oberhalb Auing bis nach Delling. Quelle: Bayernatlas

An den blauen Pfeilen wurden die Buchen gefällt. (Quelle: Bayernatlas)

FFH Managementplan. Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt Natura 2000

Kleine Lektion in Gemeinschaftskunde:

Grundgesetz, Art 14:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Artikel 14, 2 bindet also den Gebrauch des Eigentums an das Gemeinwohl. In unserem Fall ist das Gemeinwohlinteresse die Durchsetzung der Naturschutzziele. Der FFH-Managementplan ordnet dagegen die Naturschutzziele der Allgemeinheit ausdrücklich nachrangig zur Entscheidungsfreiheit des Eigentümers und Bewirtschafters des Schutzgebiets. Das stellt das Verfassungsgebot auf den Kopf. Das Gemeinwohl wird nachrangig. Die Behörden verfehlen so den Auftrag, das Wohl der Allgemeinheit durchzusetzen.

Nachtrag Winter 2022

Im Februar 2021 hat ein Waldbauer oberhalb Meilling eine Reihe von 18 großen Buchen am Waldrand gefällt. Der Wald dort ist nach der Bayernatlaskarte ein FFH Gebiet. Eigentlich sollte in FFH Waldgebieten (Schutzgrund ist „Buchenwald“) eine generationelle Stufung des Baumbestands erhalten bleiben. Das sieht hier nicht mehr danach aus, abgesehen von 3 „Alibibäumen“.

Papier…

Unter dem Eindruck dieses doch recht tiefgreifenden Eingriffs habe ich bei meinen Spaziergängen einige weitere Beobachtungen in diesem Naturschutzgebiet unternommen. Um es vorweg zu nehmen: einen großen Unterschied zur Beforstung in einem „normalen“ Buchenwald kann ich als Laie nicht erkennen. Daher zunächst einmal Zitate aus dem Gutachten im „Managementplan“ für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling“ ( DE 7933-371 -02) vom 5.12.2018 (Text siehe auch ganz unten):

„Das FFH-Gebiet „Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling“ stellt eines der abwechslungsreichsten Landschaftspanoramen in Bayern dar. Es bildet den Strukturreichtum der Jungmoränenlandschaft vorbildhaft ab und weist zahlreiche geschützte, gefährdete und sehr seltene Arten auf.“

„Besonders positiv ist die große Anzahl unterschiedlicher Bestandesschichten (mehrschichtig aufgebauter Bestand) und der hohe Totholzanteil.“

„Erhaltungsziel: Erhalt der Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) sowie der Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion) in naturnaher Struktur und Baumarten-Zusammensetzung. Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen.“

… und Realität

Die folgende Fotogalerie zeigt Impressionen aus dem so wortreich hochgeschätzten und als bedeutendes Biotop klassifizierten Fauna-Flora-Habitat-Naturschutzgebiet.

Meine Fragen zu diesen Bildern:

  • Warum wird ein alter (Rest)-Baumbestand von 18 Buchen am Waldrand gefällt, wo doch das Management Ziel ist: „der Erhaltin naturnaher Struktur und Baumarten-Zusammensetzung.“
  • Was bedeuten mehrere große Holzlegen im Wald, wo doch das Erhaltungsziel heisst: „Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen.“
  • Wie vertragen sich Endurofahrer und Mountainbiker mit dem Naturschutzgebiet? Diese Herrschaften übertreten die Gesetze, klar, aber sie werden auch durch keine Tafel auf das bestehende Naturschutzgebiet hingewiesen.
  • Was geht im Kopf eines Hundebesitzers vor, der seinen roten Beutel mit Kacke seines Köters mitten im Wald am Baumstumpf platziert. Erwartet er einen täglichen Reinigungsservice im Naturschutzgebiet?
  • Im gesamten Waldbestand habe ich bislang neben einigen wenigen abgebildeten absterbenden Altbuchen eine kleine Handvoll von wirklich „alten“, nicht mehr „nutzbaren“ Bäumen gefunden. Insofern kann ich im Waldmanagement keinen ausgeprägten Unterschied zwischen diesem FFH Wald und einem „normalen“ Nutz-Wald erkennen, außer dass hier noch Buchen stehen und keine Fichten. Alt- und Totholz zum Beispiel wird umgehend aus diesem FFH Wald herausgeräumt.
Die Behörden schauen weg

Im FFH-Managementplan heisst es: „Die Sicherung bzw. die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom 21.05.1992). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters.“

Mein Eindruck: die Entscheidungsfreiheit der Bewirtschafter führt offenbar zu einem „normalen“ Waldmanagement. Das bestehende Verschlechterungsgebot wird nicht beachtet. Die Forstaufsicht schaut weg und redet sich bestenfalls heraus. Es ist an der Zeit, dass das Interesse der Allgemeinheit mit strengeren Regelungen und mit regelkonformer Forstaufsicht gemäß den Zielen 100 und 118 durchgesetzt wird. Auch die Vernutzung des Schutzgebiets durch Radler, Biker oder gedankenlose Spaziergänger muss durch Aufklärung und Kontrolle gestoppt werden. Nach meinem Eindruck versteht derzeit niemand, dass dieses Waldgebiet unter besonderem Schutz steht. Es ist nicht überraschend, dass die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Unterlassung der Durchsetzung des FFH Schutzes unter Anklage steht.

Fotos und Beitrag: Stephan Bleek (2021)

Das große Sägen im FFH-Wald geht gedankenlos weiter. An der Meilinger Höhe wurde weitere große Buchen gefällt. Es besteht der Verdacht, dass das Holz unter anderem in das neue Seefelder Hackschnitzelheizwerk wandert. Manche Stämme wurden gleich auf Brennholzformat zersägt. Da auch die Gemeinde Wörthsee einen solchen Ofen errichten will und in Seefeld ein weiterer geplant ist, kann man sich ausmalen, wie rasch die Baumbestände verschürt werden, falls man die Waldbesitzer weitermachen lässt.

Obere Reihe: Im Januar 2022 wurden weitere große Buchen am Waldrand gefällt.

Untere Reihe:  Art- und Totholz, das eigentlich erhalten werden soll, ist bereits für die Fällung markiert. Merke: Erhaltungsziel laut Staatsregierung: „Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen.“

Fotos: Stephan Bleek

Text: Stephan Bleek

FFH Managementplan 7933-371

FFH-Managementplan Meilinger Höhe vom 5.12.2018.

Teil I - Maßnahmen
„Das FFH-Gebiet „Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling“ stellt eines der abwechslungsreichsten Landschaftspanoramen in Bayern dar. Es bildet den Strukturreichtum der Jungmoränenlandschaft vorbildhaft ab und weist zahlreiche geschützte, gefährdete und sehr seltene Arten auf. Namensgebend sind die uralten Eichenalleen mit ihren prächtigen Baumriesen, die kaum an einer anderen Stelle in Bayern vorzufindenden und somit für das Gebiet charakteristisch sind.
Das Gebiet ist ebenfalls geprägt durch ausgedehnte Buchenwälder, naturnahe Erlen-Eschenwälder und einzigartige Offenlandlebensraumtypen, wie wertvolle Kalkmagerrasen und Hochstaudenfluren, die einen hohen Artenreichtum beherbergen.
Weitere, im Offenland des Gebiets nachgewiesene Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind der Steinkrebs und der Kammmolch. Das Gebiet ist über weite Teile durch die Jahrhunderte hinweg andauernde bäuerliche Land- und Forstwirtschaft geprägt worden. Mit der Meldung wurden ökologische Qualität und Bedeutung über die Landkreisgrenze hinaus offensichtlich.
(…) Diese Buchen- und Buchen-Mischwälder sind typisch für die Jungmoränenlandschaft des Alpenvorlandes. (…)

Besonders positiv ist die große Anzahl unterschiedlicher Bestandesschichten (mehrschichtig aufgebauter Bestand) und der hohe Totholzanteil. Diese Bewertungsparameter sind Kennzeichen für Strukturreichtum und Naturnähe. Defizite bestehen unteranderem bei den Strukturmerkmalen „Baumarteninventar in der Verjüngung“, sprich bei der Anzahl verschiedener Baumarten in der Verjüngung und der Menge an „Biotopbäumen“ (…)

Erhaltungsziel:

Erhalt der Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) sowie der Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion) in naturnaher Struktur und Baumarten-Zusammensetzung. Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen.“

Notwendige Erhaltungsmaßnahmen:

„(Maßnahme 100) Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der bisherigen, möglichst naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der geltenden Erhaltungsziele“.

  • Maßnahme 100:„Die sogenannte Grundplanung umfasst alle Maßnahmen, die den Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines guten Allgemeinzustandes des LRT garantieren. Die Sicherung bzw. die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom 21.05.1992). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters. Für eine naturnahe Behandlung kennzeichnend sind z. B. kleinflächige, an die jeweilige Baumart angepasste Naturverjüngungsverfahren, mit langen Verjüngungszeiträumen, aber auch der Schutz der biologischen Vielfalt, sowie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Widerstandskräfte der Bestände.“

Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen:

  • (Maßnahme 118) Lebensraumtypische Baumarten einbringen und fördern (v.a. Eiche, Tanne, Bergahorn, Esche, Linde u. sonst. Edellaubholz)Hauptursache für die eingeschränkte Baumartenvielfalt ist die enorme Wuchsdominanz der Rotbuche.“
  • (Maßnahme 121) Biotopbaumanteil (17) erhöhen „Eine angemessene Anzahl an Biotopbäumen ist Kennzeichen für die naturschutzfachliche Wertigkeit eines Bestandes bzw. eines LRTs. Biotopbäume stellen Lebensraum und Nahrungsgrundlage für zahlreiche Arten dar. Beispielsweise als Höhlenbaum, der Aufzuchtort bestimmter Singvögelarten ist oder als Träger von Faulstellen in denen Käfer und Larven leben, die wichtiger Nahrungsbestandteil der heimischen Spechte sind.“
FFH Managementplan 7933-371