Tempo 30 – Landratsamt blockiert

Die von über 500 Bürgern unterstützte Initiative für Tempo 30 in der Kuckuckstraße und in der Seestraße wurde vom Wörthseer Gemeinderat im Juni 2024 mit großer Mehrheit beschlossen. Nun äußert das Landratsamt Bedenken zur Rechtmäßigkeit des Vorhabens.
Landratsamt mit Bedenken – Argumente bislang nicht öffentlich genannt
Die Wörthseer Verwaltung hat im Juli 2024 den Gemeinderatsbeschluss für Tempo 30 auf den beiden Straßen dem Landratsamt Starnberg zur Prüfung vorgelegt. Im April dieses Jahres kam die Antwort. Und vorige Woche wurde – weitere 3 Monate später – der Gemeinderat informiert, dass „die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben“ seien.
Unklar ist, was genau die Wörthseer Verwaltung zur Prüfung angefragt hat. Die Ausweisung von Tempo 30 per Schild „30“ oder die Einrichtung einer Tempo 30 Zone. Für beide Varianten gelten unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen. Daher haben wir jetzt Auskunft zum Schriftwechsel erbeten. Sobald eine Akteneinsicht erteilt worden ist, werden weitere Vorschläge zum Verfahren gemacht.
Auch die Bürgermeisterin will einen Verkehrsplaner befragen. Denn durch die Novelle der Straßenverkehrsordnung, die inzwischen – nach der Prüfung durch das Landratsamt – geändert wurde, haben Gemeinden bei Tempo 30 mehr Befugnisse erhalten.
Wenn es der Gemeinde wirklich ernst ist mit Tempo 30, dann muss der Schriftwechsel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden für eine eigene juristische Bewertung.
Forderungen zu Tempo 30 in Wörthsee:
Transparenz schaffen:
- Der vollständige Schriftwechsel zwischen der Gemeinde Wörthsee und dem Landratsamt Starnberg ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen – zur juristischen Überprüfung durch unabhängige Stellen und engagierte Bürger:innen.
- Es muss geklärt werden, ob die Gemeinde Tempo 30 als Zone oder lediglich als streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt hat.
Aktualisierte Prüfung nach neuer Rechtslage:
- Die Gemeinde muss das Verfahren neu aufrollen, diesmal ausdrücklich unter Berufung auf die StVO-Novelle von 2025, die den Kommunen mehr Entscheidungsspielraum bei der Einführung von Tempo 30 einräumt.
- Eine neue Anfrage an das Landratsamt unter Verweis auf die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen ist zeitnah zu stellen.
Externe Fachberatung einholen:
- Die Gemeinde soll einen unabhängigen Verkehrsplaner beauftragen, um die rechtlichen und verkehrstechnischen Voraussetzungen für Tempo 30 fachlich zu fundieren – mit klarem Bezug zur neuen Gesetzeslage.
- Die Ergebnisse dieser Prüfung sind öffentlich zu präsentieren.
Klare politische Haltung zeigen:
- Der Gemeinderat sollte einen erneuten Beschluss fassen, in dem er sich ausdrücklich zu Tempo 30 bekennt – gestützt auf die neuen kommunalen Befugnisse.
- Dabei ist zu betonen, dass Tempo 30 dem Schutz von Schulkindern, Radfahrern, Anwohnern und der Verkehrssicherheit dient – zentrale Ziele der StVO-Novelle 2025.
Beteiligung und Mitsprache sichern:
- Bürger:innen, Elternbeiräte in Kindergärten und Schule, Seniorenbeirat, AG-Verkehr und Umweltgruppen sollen besser als bisher in die Diskussion eingebunden werden.
- Die Gemeinde sollte eine Einwohnerversammlung zur Information zu Tempo 30 durchführen.
Hinterlasse einen Kommentar