Waldrestholz ist im Wald zur Humusbildung notwendig

Waldrestholz ist im Wald zur Humusbildung notwendig

Waldrestholz

Das Foto zeigt ein Haufen von sogenanntem Waldrestholz vor dem Abtransport in der Nähe von Steinebach. Diesen Haufen aus dem Wald zu nehmen, wäre etwa nach dem PEFC Standard nicht angeraten. Der Waldbesitzer riskiert die Reduzierung der Fruchtbarkeit des Bodens. Foto: S. Bleek – Nähe S-Bahn Wessling

Waldrestholz ist im Wald zur Humusbildung notwendig. Je mehr neue Hackschnitzelkraftwerke gebaut werden, desto mehr dieses für die Regeneration des Waldbodens unentbehrlichen Materials würde aus dem Wald herausgeräumt und verfeuert. Auch das Bayerische Forstministerium sieht das Thema mit Sorge.
Waldrestholz

Einige Waldbauern in unseren Wäldern forsten mit Kahlsschlag großer Flächen. Der PEFC Standard wird nicht eingehalten. Foto: S. Bleek Nähe Wesslingerstraße

Wiederaufforstung

Wiederaufforstung – es dauert Jahrzehnte bis dieser Setzling zu einem Baum herangewachsen sein wird. Der Waldboden wird durch Austrocknung geschädigt Foto: S. Bleek Wesslingerstraße 2022, ein JAhr nach Kahlschlag der Fläche.

„Bei dem Export von Wipfelstücken und Ernterückständen aus den Beständen wird häufig vergessen, dass es sich hier um sehr nährstoffreiches Material handelt. Waldrestholz ist damit kein Abfallprodukt, sondern gleicht beim Belassen im Wald einer organischen Düngung. Damit tragen die Ernterückstände zum Humusaufbau bei und verbessern die Wasser- und Nährstoffversorgung. Die Standortsqualität bleibt so erhalten und wird unter Umständen sogar erhöht.

Während der erntekostenfreie Erlös des zu Hackschnitzeln verarbeiteten Kronenmaterials vergleichsweise gering ist, führt die Kronennutzung zu mindestens einer Verdopplung des Nährelementexports. Besonders kritisch ist die Entnahme von Ästen, Zweigen und Nadeln zu beurteilen. Hier ist das Missverhältnis zwischen dem finanziellen Gewinn und dem Nährstoffexport am größten. Zusätzlich steigt die Qualität der Hackschnitzel und die damit erzielbaren Erlöse bei geringeren Anteilen von benadeltem bzw. belaubtem Feinreisig (Mergler et al. 2012).“ So argumentiert eine Studie des bayerischen Ministeriums für Landwirtschaft und Forsten.

Nur ein gesunder Boden trägt einen gesunden Wald

Nun ist jedoch ein gesunder Waldboden die Voraussetzung für einen Erhalt unserer Wälder, besonders da die Bäume sowieso unter vielfältigen Umweltstreß stehen. Das Bundeswaldgesetz (BWaldG) formuliert als Gesetzeszweck, insbesondere die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten. Und das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) verbietet jede Handlung, welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich schwächt.

Im 19. Jahrhundert hatte bereits die Nutzung des Laubes aus dem Wald als Streu zu Schäden in den Wäldern geführt. Die bayerische Forstbehörde sieht daher die rasant zunehmende Hackschnitzelnutzung kritisch. Maßstab für nachhaltiges Wirtschaften im Wald könne nur eine ausgeglichene Bilanz aus Nährstoffentzügen und Nährstoffnachlieferung sein, schreiben die Autoren der Studie „Nährstoffschonende Biomassenutzung – LWF-aktuell 108

PEFC sieht die Kronennutzung kritisch

Der in der Forstwirtschaft immer breiter angewendete PEFC Standard für „Nachhaltigkeit“ verbietet die Vollbaumentnahme und sieht die Nutzung des Restmaterials aus Kronen kritisch: „Das Material sollte – soweit z.B. aus Forstschutzsicht möglich – erst nach dem Abfall von Nadeln, Blättern und Feinreisig aus dem Bestand gerückt werden.“ Das ist nicht besonders klar und eindeutig gedacht, aber die Problematik ist auch hier erkannt. Allerdings wird eine Entnahme „nach Abfall von Reisig“ ziemlich weltfremd sein, denn die Harvester marschieren heutzutage in einem Arbeitsgang durch das Gelände und wenn es irgend geht, wird das Schwachholz der Kronen gleich im folgenden Arbeitsgang zerhäckselt und abtransportiert.

Wirtschaftlich nicht sinnvoll

„Bei der Nutzung von Kronenbiomasse – oder genauer gesagt – beim Übergang von der Derbholz- zur Vollbaumnutzung (ohne Wurzel) steigt der »Gewinn« an Biomasse um 10 % bis 25 %, der Entzug an Nährstoffen jedoch überproportional um 150 % bis 200 %. Dieses Verhältnis ist je nach Baumart, Alter und Standort unterschiedlich (Pretzsch et al. 2014). Der mäßige Zusatzertrag wird daher teuer erkauft. Dies gilt besonders auf ärmeren Standorten.“ Schreibt eine Studie von Kurt Amereller 2014. Wiederum eine Stimme aus der bayerischen LWF, die nicht verdächtig ist, radkalen Umweltschützern zugeneigt zu sein.

Was dem Waldboden bei der Entnahme des Restholzes schadet, der hohe Nährstoffanteil, den es enthält, macht seine Nutzung für Verfeuerung problematisch. Hohe Schadstoffemissionen entstehen, Hackschnitzel mit hohem Rindanteil brennen schlecht und ist daher vom Heizwert minderwertig. Dazu haben wir bereits einen Artikel geschrieben. Aus Sicht der nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes laufen die Waldbauern zusammen mit den Gemeinden auf ihrem Holzweg gegen die Wand. Ihre kurzfristige Gier nach ein paar Euro mehr und ihr Wahn, den Wald möglichst aufgeräumt und ausgeräumt zu bewirtschaften, den wir etwa im FFH Waldgebiet Meilinger Höhe sehr plastisch dokumentieren können, führen also direkt in eine Zerstörung des Waldes durch übermäßige Entnahmen und Kahlschläge und dabei gleich mit in eine Zerstörung seiner Regenerationsfähigkeit. Das ist fürwahr eine ausgesprochen „nachhaltige“ Wirtschaft.

Waldrestholz ist im Wald zur Humusbildung notwendig2022-02-18T10:25:13+01:00

FFH Waldgebiet Meiling – Naturschutz nur eine Farce?

FFH Waldgebiet Meiling – Naturschutz nur eine Farce?

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Ein Waldstück mit FFH Schutz grenzt unmittelbar an das Wörthseer Gemeindegebiet. Wie sieht es dort aus?

Das FFH geschützte Waldgebiet (02) erstreckt sich von den Wiesen oberhalb Auing bis nach Delling. Quelle: Bayernatlas

An den blauen Pfeilen wurden die Buchen gefällt. (Quelle: Bayernatlas)

FFH Managementplan. Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt Natura 2000

Kleine Lektion in Gemeinschaftskunde:

Grundgesetz, Art 14:

(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Artikel 14, 2 bindet also den Gebrauch des Eigentums an das Gemeinwohl. In unserem Fall ist das Gemeinwohlinteresse die Durchsetzung der Naturschutzziele. Der FFH-Managementplan ordnet dagegen die Naturschutzziele der Allgemeinheit ausdrücklich nachrangig zur Entscheidungsfreiheit des Eigentümers und Bewirtschafters des Schutzgebiets. Das stellt das Verfassungsgebot auf den Kopf. Das Gemeinwohl wird nachrangig. Die Behörden verfehlen so den Auftrag, das Wohl der Allgemeinheit durchzusetzen.

Nachtrag Winter 2022

Im Februar 2021 hat ein Waldbauer oberhalb Meilling eine Reihe von 18 großen Buchen am Waldrand gefällt. Der Wald dort ist nach der Bayernatlaskarte ein FFH Gebiet. Eigentlich sollte in FFH Waldgebieten (Schutzgrund ist „Buchenwald“) eine generationelle Stufung des Baumbestands erhalten bleiben. Das sieht hier nicht mehr danach aus, abgesehen von 3 „Alibibäumen“.

Papier…

Unter dem Eindruck dieses doch recht tiefgreifenden Eingriffs habe ich bei meinen Spaziergängen einige weitere Beobachtungen in diesem Naturschutzgebiet unternommen. Um es vorweg zu nehmen: einen großen Unterschied zur Beforstung in einem „normalen“ Buchenwald kann ich als Laie nicht erkennen. Daher zunächst einmal Zitate aus dem Gutachten im „Managementplan“ für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling“ ( DE 7933-371 -02) vom 5.12.2018 (Text siehe auch ganz unten):

„Das FFH-Gebiet „Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling“ stellt eines der abwechslungsreichsten Landschaftspanoramen in Bayern dar. Es bildet den Strukturreichtum der Jungmoränenlandschaft vorbildhaft ab und weist zahlreiche geschützte, gefährdete und sehr seltene Arten auf.“

„Besonders positiv ist die große Anzahl unterschiedlicher Bestandesschichten (mehrschichtig aufgebauter Bestand) und der hohe Totholzanteil.“

„Erhaltungsziel: Erhalt der Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) sowie der Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion) in naturnaher Struktur und Baumarten-Zusammensetzung. Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen.“

… und Realität

Die folgende Fotogalerie zeigt Impressionen aus dem so wortreich hochgeschätzten und als bedeutendes Biotop klassifizierten Fauna-Flora-Habitat-Naturschutzgebiet.

Meine Fragen zu diesen Bildern:

  • Warum wird ein alter (Rest)-Baumbestand von 18 Buchen am Waldrand gefällt, wo doch das Management Ziel ist: „der Erhaltin naturnaher Struktur und Baumarten-Zusammensetzung.“
  • Was bedeuten mehrere große Holzlegen im Wald, wo doch das Erhaltungsziel heisst: „Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen.“
  • Wie vertragen sich Endurofahrer und Mountainbiker mit dem Naturschutzgebiet? Diese Herrschaften übertreten die Gesetze, klar, aber sie werden auch durch keine Tafel auf das bestehende Naturschutzgebiet hingewiesen.
  • Was geht im Kopf eines Hundebesitzers vor, der seinen roten Beutel mit Kacke seines Köters mitten im Wald am Baumstumpf platziert. Erwartet er einen täglichen Reinigungsservice im Naturschutzgebiet?
  • Im gesamten Waldbestand habe ich bislang neben einigen wenigen abgebildeten absterbenden Altbuchen eine kleine Handvoll von wirklich „alten“, nicht mehr „nutzbaren“ Bäumen gefunden. Insofern kann ich im Waldmanagement keinen ausgeprägten Unterschied zwischen diesem FFH Wald und einem „normalen“ Nutz-Wald erkennen, außer dass hier noch Buchen stehen und keine Fichten. Alt- und Totholz zum Beispiel wird umgehend aus diesem FFH Wald herausgeräumt.
Die Behörden schauen weg

Im FFH-Managementplan heisst es: „Die Sicherung bzw. die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom 21.05.1992). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters.“

Mein Eindruck: die Entscheidungsfreiheit der Bewirtschafter führt offenbar zu einem „normalen“ Waldmanagement. Das bestehende Verschlechterungsgebot wird nicht beachtet. Die Forstaufsicht schaut weg und redet sich bestenfalls heraus. Es ist an der Zeit, dass das Interesse der Allgemeinheit mit strengeren Regelungen und mit regelkonformer Forstaufsicht gemäß den Zielen 100 und 118 durchgesetzt wird. Auch die Vernutzung des Schutzgebiets durch Radler, Biker oder gedankenlose Spaziergänger muss durch Aufklärung und Kontrolle gestoppt werden. Nach meinem Eindruck versteht derzeit niemand, dass dieses Waldgebiet unter besonderem Schutz steht. Es ist nicht überraschend, dass die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Unterlassung der Durchsetzung des FFH Schutzes unter Anklage steht.

Fotos und Beitrag: Stephan Bleek (2021)

Das große Sägen im FFH-Wald geht gedankenlos weiter. An der Meilinger Höhe wurde weitere große Buchen gefällt. Es besteht der Verdacht, dass das Holz unter anderem in das neue Seefelder Hackschnitzelheizwerk wandert. Manche Stämme wurden gleich auf Brennholzformat zersägt. Da auch die Gemeinde Wörthsee einen solchen Ofen errichten will und in Seefeld ein weiterer geplant ist, kann man sich ausmalen, wie rasch die Baumbestände verschürt werden, falls man die Waldbesitzer weitermachen lässt.

Obere Reihe: Im Januar 2022 wurden weitere große Buchen am Waldrand gefällt.

Untere Reihe:  Art- und Totholz, das eigentlich erhalten werden soll, ist bereits für die Fällung markiert. Merke: Erhaltungsziel laut Staatsregierung: „Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen.“

Fotos: Stephan Bleek

Text: Stephan Bleek

FFH Managementplan 7933-371

FFH-Managementplan Meilinger Höhe vom 5.12.2018.

Teil I - Maßnahmen
„Das FFH-Gebiet „Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling“ stellt eines der abwechslungsreichsten Landschaftspanoramen in Bayern dar. Es bildet den Strukturreichtum der Jungmoränenlandschaft vorbildhaft ab und weist zahlreiche geschützte, gefährdete und sehr seltene Arten auf. Namensgebend sind die uralten Eichenalleen mit ihren prächtigen Baumriesen, die kaum an einer anderen Stelle in Bayern vorzufindenden und somit für das Gebiet charakteristisch sind.
Das Gebiet ist ebenfalls geprägt durch ausgedehnte Buchenwälder, naturnahe Erlen-Eschenwälder und einzigartige Offenlandlebensraumtypen, wie wertvolle Kalkmagerrasen und Hochstaudenfluren, die einen hohen Artenreichtum beherbergen.
Weitere, im Offenland des Gebiets nachgewiesene Arten von gemeinschaftlichem Interesse sind der Steinkrebs und der Kammmolch. Das Gebiet ist über weite Teile durch die Jahrhunderte hinweg andauernde bäuerliche Land- und Forstwirtschaft geprägt worden. Mit der Meldung wurden ökologische Qualität und Bedeutung über die Landkreisgrenze hinaus offensichtlich.
(…) Diese Buchen- und Buchen-Mischwälder sind typisch für die Jungmoränenlandschaft des Alpenvorlandes. (…)

Besonders positiv ist die große Anzahl unterschiedlicher Bestandesschichten (mehrschichtig aufgebauter Bestand) und der hohe Totholzanteil. Diese Bewertungsparameter sind Kennzeichen für Strukturreichtum und Naturnähe. Defizite bestehen unteranderem bei den Strukturmerkmalen „Baumarteninventar in der Verjüngung“, sprich bei der Anzahl verschiedener Baumarten in der Verjüngung und der Menge an „Biotopbäumen“ (…)

Erhaltungsziel:

Erhalt der Waldmeister-Buchenwälder (Asperulo-Fagetum) sowie der Mitteleuropäischen Orchideen-Kalk-Buchenwälder (Cephalanthero-Fagion) in naturnaher Struktur und Baumarten-Zusammensetzung. Erhaltung eines ausreichenden Angebots an Alt- und Totholz sowie an Höhlenbäumen.“

Notwendige Erhaltungsmaßnahmen:

„(Maßnahme 100) Fortführung und ggf. Weiterentwicklung der bisherigen, möglichst naturnahen Behandlung unter Berücksichtigung der geltenden Erhaltungsziele“.

  • Maßnahme 100:„Die sogenannte Grundplanung umfasst alle Maßnahmen, die den Erhalt bzw. die Wiederherstellung eines guten Allgemeinzustandes des LRT garantieren. Die Sicherung bzw. die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes ist klar definiertes Ziel (Art. 3; der Richtlinie 92/43/EWG, vom 21.05.1992). An diesem Ziel haben sich alle waldbaulichen Maßnahmen auszurichten, die Wahl der konkreten Maßnahme jedoch steht in der Kompetenz und Entscheidungsfreiheit des Bewirtschafters. Für eine naturnahe Behandlung kennzeichnend sind z. B. kleinflächige, an die jeweilige Baumart angepasste Naturverjüngungsverfahren, mit langen Verjüngungszeiträumen, aber auch der Schutz der biologischen Vielfalt, sowie der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der natürlichen Widerstandskräfte der Bestände.“

Wünschenswerte Erhaltungsmaßnahmen:

  • (Maßnahme 118) Lebensraumtypische Baumarten einbringen und fördern (v.a. Eiche, Tanne, Bergahorn, Esche, Linde u. sonst. Edellaubholz)Hauptursache für die eingeschränkte Baumartenvielfalt ist die enorme Wuchsdominanz der Rotbuche.“
  • (Maßnahme 121) Biotopbaumanteil (17) erhöhen „Eine angemessene Anzahl an Biotopbäumen ist Kennzeichen für die naturschutzfachliche Wertigkeit eines Bestandes bzw. eines LRTs. Biotopbäume stellen Lebensraum und Nahrungsgrundlage für zahlreiche Arten dar. Beispielsweise als Höhlenbaum, der Aufzuchtort bestimmter Singvögelarten ist oder als Träger von Faulstellen in denen Käfer und Larven leben, die wichtiger Nahrungsbestandteil der heimischen Spechte sind.“
FFH Managementplan 7933-371

FFH Waldgebiet Meiling – Naturschutz nur eine Farce?2022-02-07T18:43:00+01:00

Fragwürdige Wirtschaftlichkeit des 2. Supermarkts

Fragwürdige Wirtschaftlichkeit

In nur 1200 Meter Entfernung vom bestehenden großen Edeka Vollsortimenter soll ein weiterer Supermarkt gebaut werden. Das wirft Fragen auf. Wie steht es um die Wirtschaftlichkeit des Projekts?

Karte der Gemeinde Wörthsee. Quelle: Bayernatlas

Eine langgestreckte und zerfaserte Gemeinde: Wörthsee. Quelle: Bayernatlas

Edeka Waldbrunn

Die Edeka im Ortsteil Waldbrunn. Foto: S. Bleek

Edeka Standortanforderung

Edeka Standortanforderung für Verkaufsfläche: 5000 Ew. im Kerngebiet für 1000 m2 Verkaufsfläche. Quelle: Edeka Strategiepapier.

Supermarkt Kuckuckswald – Wirtschaftlichkeit schöngerechnet?
Einzelne Gemeinderäte sind „empört“, dass Bürger es wagen, ihre Supermarktplanung in Frage zu stellen. Bei der Durchsicht der Gutachten und Stellungnahmen zu diesem Projekt ergeben sich allerdings Zweifel, ob das Konzept überhaupt wirtschaftlich tragfähig ist.

Die kaufkräftigen 5000

Wörthsee hat etwas über 5000 Einwohner – verteilt auf 5 Ortsteile. Laut bayernweiter Studie „Nahversorgung in Bayern“ (Staatsministerium Wirtschaft, 2011) benötigt ein (1!) einzelner Supermarkt in der geplanten Größenordnung um 1.200 m2 zur Rentabilität einen Einzugsbereich von mindestens 5000 Einwohnern. Die Gutachter versuchen dennoch die Rentabilität und den wirtschaftlichen Gewinn des Vorhabens gegenüber den Nachteilen wie Flächenverbrauch, Verkehr etc. zu behaupten. Im CIMA Gutachten wird unterstellt, der bestehende Edeka Markt würde mit derzeit 7-8 Mio. Umsatz pro Jahr nahezu das Doppelte des Umsatzes eines durchschnittlichen Edeka Supermarktes erwirtschaften. Unterstellt wird dann, der neue Markt würde einen Umsatzrückgang für die vorhandene Edeka von 25% oder etwa € 1,9 Mio. bedeuten. Die zum Erreichen der Rentabilitätsschwelle des neuen Marktes nötigen weiteren € 2,3 Mio. werden mit der kühnen Annahme einer Steigerung der Lebensmittelkäufe in Wörthsee um 30% auf € 9,5 Mio. ermittelt. Damit würden sich beide Einrichtungen gerade so eben rechnen.

Das Marktwunder vom Wörthsee?

Ist eine solche große Wachstumserwartung realistisch? Die Gutachter summieren hierfür Umsätze auf, die bislang im weiteren Umland getätigt werden. Einkaufsfahrten in größere Zentren haben im Alltag verschiedene Motive. So die Bündelung des Kaufs von z.B. Drogerieartikeln und Lebensmitteln. Oder die Zusammenlegung von Einkäufen mit z.B. Arzt- oder Dienstleisterbesuchen (laut Studie „Nahversorgung“ sind das 43% der Kunden). Oder der Einkauf bei Spezialanbietern für Frischfisch oder Metzgerei, für Feinkost oder asiatische bzw. italienische Waren, für Weine und Getränke und so weiter. Berufspendler kaufen häufig am Arbeitsort ein. Laut Studie „Nahversorgung“ tun dies im ländlichen Raum im Durchschnitt 52% der Pendler. Den rasant zunehmenden Online-Lieferservice lassen die Gutachter ebenfalls völlig außer Acht.

Ort der lockeren Geldbeutel?

Argumentiert wird im Gutachten auch mit der überdurchschnittlich hohen Kaufkraft in Wörthsee. Daher seien höhere Ausgaben pro Kopf für Lebensmittel anzunehmen. Das ist fraglich, da die Wörthseer wie alle Bundesbürger besonders bei Lebensmitteln durchaus preissensibel sind. Kaum jemand ist bereit, für Standardartikel des Grundbedarfs höhere Preise als bei der Konkurrenz zu zahlen. Die Fahrt zum Discounter bleibt trotz nahem Supermarkt angesagt. So gesehen ist das Projekt ganz besonders deshalb nicht sinnvoll, weil es zum bestehenden nur einen Kilometer entfernten Edeka Supermarkt nur einen weiteren mit vollkommen identischer Konzeption addiert.

Die Neubürger als Kundenbasis?

Die im Umfeld des Projekts neu entstehenden 120 Wohnungen bedeuten bei 2,25 Bewohnern pro Wohnung (das ist der Durchschnitt in Bayern) gerade einmal 270 Kunden, oder 0,54% der üblichen Einzugsbereichsgröße von 5000 Kunden. Das oft zu hörende Argument des Bevölkerungswachstums ist also irrelevant, es sei denn, der Gemeinderat plant eine rasante Vergrößerung des Orts.

Wer wird eigentlich Betreiber?

Bis heute ist es dem Vernehmen nach unklar, ob eine Supermarktkette bereits eine verbindliche Zusage für den Betrieb des neuen Markts abgegeben hat. Der Investor spricht lediglich von „Interessenten“. Also wittert hier anscheinend keiner das große Neugeschäft und die Annahmen der Gutachter scheinen weniger die Realität zu beschreiben als vom Gemeinderat erwartetes Wunschdenken zu bedienen.

Sind andere Anbieter denkbar?

Einen Discounter als Betreiber will niemand und den schließt der Gemeinderat explizit aus. Wäre jedoch etwa ein Bio-Supermarkt denkbar? Ein Betreiber aus der hochwertigen Ökoszene (DennS o.ä.) wurde von dem Investor bisher dem Vernehmen nach ebenfalls nicht gefunden. Das Umsatzversprechen des Gutachters wird offenbar auch bei den Betreibern solcher Märkte nicht geglaubt.

Wird es sogar schlechter als besser?

Kann der neue Markt die örtliche Versorgung sogar verschlechtern? Ein Umsatzrückgang pro Einheit durch möglicherweise „zuviel“ an Verkaufsfläche mit identischen Artikeln könnte im Gegenteil zu manchen Erwartungen dazu führen, dass z.B. Frischwarenangebot in den beiden Märkten mangels Umschlagstempo schlechter wird und daher eventuell Märkte in größeren und weiter entfernten Standorten noch attraktiver werden.

Droht eine Bauruine?

Wird der Neubau am Ende leerstehen? Das CIMA Gutachten traut seinen eigenen Annahmen nicht so ganz über den Weg und schließt: „Einschränkend ist hingegen die Wettbewerbssituation des Planvorhabens zu bewerten. Mit Edeka Günl befindet sich ein direkter Wettbewerber mit vergleichbarer Verkaufsfläche seit mehreren Jahren als eingeführter Versorgungsstandort nur ca. 1 km nördlich des Planvorhabens. Dieser Anbieter in sehr verkehrsgünstiger Lage wirkt sich begrenzend auf den zu erwartenden Umsatz aus.“

Unsere Alternativen

Wie aber sähen mögliche Alternativen aus? Hier mehr dazu:

Dr. Stephan Bleek
Veröffentlicht als Leserbrief (Kurzfassung) in der SZ 30.01.2021 Starnberg

Fragwürdige Wirtschaftlichkeit des 2. Supermarkts2021-03-02T20:05:40+01:00
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